FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Zwickauer Müllschleuse

Häufig gestellte Fragen und Antworten rund um die Einführung von Müllschleusen und verschließbaren Einhausungen für alle Abfallarten in Großwohnanlagen

„Zwickauer Müllschleuse“ – was ist das?

Die Müllschleuse ist eine Umhausung für einen Abfallbehälter, vorwiegend MGB 1100 zur verursachergerechten Erfassung von Abfall zum Einsatz in großen Wohnanlagen. Zur Befüllung dient eine Schleuse, die den Zugang zum Abfallbehälter regelt.

Warum werden Müllschleusen eingesetzt? Welche Vorteile ergeben sich?

  • Verringerung des Abfallaufkommens
  • Senkung der Abfallgebühren und damit der Mietnebenkosten
  • Verursachergerechte Abfallgebühren
  • Verhinderung Müll – Tourismus
  • Verschönerung der Ansicht der Abfallcontainerstandplätze (Ordnung und Sauberkeit)
  • Optische Aufwertung des Umfeldes
  • Verstärkte Trennung und Erfassung von Wertstoffen
  • Verbesserung der Vermietbarkeit der angeschlossenen Wohnungen
  • Reduzierung der Anzahl der Abfallbehälter

Unter welchen Voraussetzungen funktioniert das System?

  • Vorliegen eines positiven Ergebnisses im Rahmen der Kosten-Nutzen-Analyse
  • Nachweis von potenziellen Einsparmöglichkeiten
  • Einführung und Einbindung der Mieter in das neue Entsorgungssystem
  • Kosteneinsparung auch auf der Mieterseite

Was muss bei der Projektplanung beachtet werden?

Wie viele Müllschleusen werden gebraucht?

Zu beachten sind:

  • Abfuhr - Rhythmus des Entsorgers
  • Zumutbare der Wege zu den Stellplätzen
  • Anschluss von 30-50 WE an eine Müllschleuse

Beispiel:

Wohnblock mit 100 Wohneinheiten
Istzustand:
6 Abfallcontainer je 1100 Liter verteilt auf 2 Stellplätze, wöchentliche Leerung
Kapazität: 26 400 Liter Abfall / Monat
Planung:
Reduzierung auf 3 Container je 1100 Liter eingehaust in Müllschleusen auf einem Stellplatz
1.Phase – wöchentliche Leerung
Kapazität: 13 200 Liter Abfall / Monat
2.Phase – Leerung alle 2 Wochen
Kapazität: 6 600 Liter Abfall / Monat

Der letzte Wert, 6600 Liter Müll/Monat, entspricht etwa einem Müllaufkommen von ca. 6 Liter Müll pro Person und Woche. Müllmengen in dieser Größenordnung sind ein Erfahrungswert, der leicht erreicht werden kann.

Gibt es Vorgaben zur Mindestabfallmenge in der örtlich gültigen Abfall- bzw. Gebührensatzung?

Entsprechend der vorgegebenen Abfallmengen sollten dann im Abfuhrzyklus genügend Abfall- und Wertstoffcontainer verfügbar sein.

Welche Möglichkeit der Zugangskontrolle werden angeboten?

Eine häufige Art der Zugangskontrolle ist die Identifizierung des Nutzers mittels Transponder (Karte oder Stift) an der Schleuse bei gleichzeitiger Speicherung von Entsorgungsdaten in der Schleuse.

Eine einfache Alternative zum Transponderverfahren ist die Zugangskontrolle über eine Wert-Chipkarte.
Der Chipkarte ist ein bestimmter Wert (Liter, Punkte, Geld, ...) zugeordnet, welcher sich entsprechend bei jeder Nutzung der Schleuse verringert (Telefonkartenprinzip).
Diese Variante ist sehr variabel einsetzbar und kommt mit einem sehr niedrigen Verwaltungsaufwand aus.

Wie erfolgt die Abrechnung? Kann man eine Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Voraussetzung für eine Abrechnung ist eine Erfassungs- und Abrechnungssoftware. Eine Übernahme der Entsorgungsdaten in vorhandene Software ist in den meisten Fällen möglich. Es kann auch eine Dienstleistung in Anspruch genommen werden.

Wie erfolgt die Erfassung der gespeicherten Entsorgungsdaten bei Verwendung des Identsystems?

Die Erfassung erfolgt durch manuelles Auslesen über eine Infrarot-Schnittstelle durch eigenes Personal oder einen Dienstleister in bestimmten Zeitabständen.
Bei Einsatz von GSM-Funk werden die Daten täglich vom Schreibtisch aus verfügbar gemacht.

Können die Entsorgungsdaten in einer vorhandenen Software verarbeitet werden?

Hier muss geprüft werden, welches Datenformat benötigt wird. Danach kann eine Schnittstelle definiert werden, die es ermöglicht die Entsorgungsdaten zu verarbeiten.

Unabhängig davon wird dazu eine separate Abrechnungssoftware angeboten.

Wie muss der Zustand und die Beschaffenheit der Abfall-Standplätze sein?

Ein positiver Nebeneffekt der Müllschleuse ist, dass sie mehr Sauberkeit und Ordnung auf die Abfallplätze bringt. Außerdem bietet sich eine einheitliche Gestaltung der Plätze an (gleiche Bauform der Einhausung für Restabfall, Papier, Wertstoffe und Bioabfall). Hier ist der Einsatz von Einhausungen mit verschließbarem Deckel CED zu anzuraten. Wenn die Anzahl der Container verringert wird, ergibt sich auch oft die Frage nach einem neuen zentralen Standplatz.

Dabei ist ein Baukostenanteil einzuplanen. Die "Zwickauer Müllschleuse" ist jedoch mit ca. 300 kg ein Leichtgewicht, d.h. es werden keine besonderen Fundamente benötigt. Aufgrund der Solarstromversorgung sind keine Aufgrabungen für Kabel erforderlich. Es wird nur eine ebene befestigte Fläche benötigt, die z.B. mit Betonpflaster belegt ist.

Wie wird die Müllschleuse finanziert?

Es ist prinzipiell möglich das System aus den eingesparten Kosten der Restabfallentsorgung zu finanzieren. Die Finanzierung über Leasing ist ebenfalls möglich. Leasingkosten können direkt als Betriebskosten umgelegt werden.

Folgende Kostenanteile müssen berücksichtigt werden:

Einmalige Kosten:

  • Anschaffungskosten der Müllschleusen
  • Kosten für Zubehör: Mietertransponder oder Chipkarten; Lesegeräte; Erfassungs- und Abrechnungssoftware, Funkmodule
  • Die Höhe dieser Kosten ist sehr vom technischen Ausstattungsgrad abhängig.

Laufende Kosten:

  • Wartung und Instandhaltung
  • Leasingraten bei entsprechender Finanzierung
  • Datenerfassungs- und Abrechnungsaufwand

Das System ist dabei so zu gestalten, dass eine Variante entsteht, bei der am Ende für den Mieter ein erkennbarer wirtschaftlicher Vorteil bleibt.

Die Kosten dämpfende Maßnahmen sind z.B. Eigenwartung durch Hausmeister oder die Wahl des geeigneten Abrechnungssystems.

Wie wird die Kostenumlage realisiert?

Wichtig ist die Einteilung in einen festen Grundbetrag und einen variablen verbrauchsabhängigen Betrag.
Zu den Grundkosten gehören Leasing-, Wartungs- und Abrechnungskosten. Zum variablen Teil gehört die verursachergerechte Umlage der Entsorgerkosten. Leasingkosten sind im Sinne der letzten Mietrechtsreform von 2001 als Betriebskosten auf die Miete umlegbar. Die Müllschleuse ist ein sehr langlebiges Produkt, so dass eine Leasingdauer bis zu 108 Monaten möglich ist.

Haben wir Ihre Neugier geweckt?
Auf Ihren Wunsch beraten wir für Sie gern beim erfolgreichen Einsatz von Müllschleusen in Ihrem Abfallkonzept.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung